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Impressum

LORENZ Spezialaufbauten GmbH

Unternehmensgegenstand
Fahrzeugbau, Sondermaschinenbau, Handel

UID-Nummer
ATU65522838

Firmenbuchnummer
340973g

Firmenbuchgericht
Landesgericht Wels

Firmensitz
4822 Bad Goisern am Hallstättersee, Au 182

Tel.: +43 6135 21 401
E-Mail: office@spezialaufbauten.com

Mitglied bei der
WKOÖ, Landesgremium des Fahrzeughandels und Landesinnung der Metalltechniker

Berufsrecht
Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at

Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde
Bezirkshauptmannschaft Gmunden

Berufszweig
Kehr-, Wasch- und Räumdienste, Winterdienste, Einzelhandel mit KFZ-Bestandteilen, KFZ-Zubehör und Serviceeinrichtungen, Metalltechnik

Verleihungsstaat
Österreich

AGB's (Stand per 05/2023):

1. ALLGEMEIN
Diesen allgemein gültigen Liefer- und Verkaufsbedingungen liegen sämtliche Angebote und Verträge, die von uns abgeschlossen werden zugrunde und können durch eigens schriftliche Vereinbarungen geändert werden. Unterschriebene Angebote vom Kunden gelten als Auftragserteilung an uns.
Aufträge sind erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung der Geschäftsführung rechtswirksam.

 

2. PREISE
Sind, falls nicht anders vereinbart, freibleibend ab Werk. Wir behalten uns Preisänderungen infolge von Preis- und Lohnerhöhungen vor.

 

3. LIEFERFRIST
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst nach der einvernehmlichen Festlegung aller für die Erfüllung des Vertrages maßgeblichen Belange in technischer und kaufmännischer Hinsicht. Liefertermine sind nur dann für uns verbindlich, wenn Sie von uns schriftlich zugesichert worden sind. Eine verspätete LKW Anlieferung kann nicht im Verhältnis 1:1 auf den von uns angegebenen Liefertermin angerechnet werden. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzug oder Nichterfüllung des Vertrages sind ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit der Fa. Lorenz Spezialaufbauten GmbH vorliegt.

 

4. VERTRAGSRÜCKTRITT
Wir behalten uns vor, bis zur LKW Anlieferung kostenfrei vom Auftrag zurückzutreten. Wenn uns nach Auftragsbestätigung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Auftraggebers bekannt werden, die eine Begleichung unserer Forderungen als nicht gesichert erscheinen, kann der Auftraggeber nach Fertigmeldung den Auftragsgegenstand nicht übernehmen. Jedoch hat der Auftraggeber die Möglichkeit einer späteren Übernahme bis max. 8 Wochen gegen Erstattung des Kaufpreises mit Bargeld oder mittels bestätigten Bankschecks zuzüglich Verzugszinsen von 0,25 % pro begonnene Kalenderwoche. Tritt ein Auftraggeber vor Aufbaubeginn vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, 10 % des vereinbarten Kaufpreises, mindestens aber EUR 5.000,00 als Schadenersatz zu fordern.

 

5. LIEFERUNG
Bei Fertigmeldung an den Auftraggeber und Versandbereitschaft gilt die Lieferung als erfüllt. Lieferungen, denen die Vereinbarung eines anderen Lieferortes zugrunde liegt, gelten mit dem Abgang aus dem Lieferwerk als erfüllt.
Alle Kosten, Gefahren und Risiken gehen ohne Rücksicht auf den Erfüllungszeitpunkt auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragsgegenstand das Herstellerwerk verlässt oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird.

 

6. ZAHLUNGEN
Sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, bei Lieferung spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Teilzahlungen werden nicht akzeptiert. Wechsel und Scheck werden nur zahlungshalber angenommen. Alle damit verbundenen Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Falls uns Umstände bekannt werden, die eine Einlösung von Wechseln am Verfallstag unserer Einschätzung als nicht gesichert erscheinen lassen, sind wir berechtigt, diese ohne Angabe von Gründen sofort fällig zu stellen. Bei einem Zahlungsverzug sind wird berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem von der Österreichischen Nationalbank festgelegten Kreditzinssatz für Privatkredite zu verrechnen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten oder eventuelle Gegenforderungen gegen den Kaufpreis aufzurechnen. Zahlungen werden zuerst auf die aufgelaufenen Mahnspesen und Verzugszinsen, dann auf den Rechnungsbetrag aufgerechnet.

 

7. EIGENTUMSVORBEHALT
Gilt auf alle von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Kaufvertrag entstandenen Verpflichtungen des Käufers. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des von uns gelieferten Gegenstandes ohne unsere schriftliche Genehmigung unzulässig.
Im Falle einer Inanspruchnahme des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstandes durch Dritte, sind wir unverzüglich schriftlich per Einschreiben zu verständigen. Bei der Veräußerung tritt an dessen Stelle der daraus entstandene Anspruch des Auftraggebers. Es gilt zwischen beiden Vertragsteilen die ausdrückliche Vereinbarung, dass der Kaufgegenstand auch im Falle der Montage auf einem Fahrzeug nicht Zubehör des Fahrzeuges wird, sondern dass der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. unserer Forderungen aufrecht bleibt. Der Käufer ist verpflichtet, uns ohne Verzug von einem Verkauf oder einer Pfändung zu verständigen, um uns einen Abbau bzw. eine Verexidierung zu ermöglichen. Alle anlaufenden Kosten daraus trägt der Käufer.

 

8. GEWÄHRLEISTUNG

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche sind, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll nachgekommen ist (volle Zahlung des Kaufpreises). Sämtliche Service- und Inspektionsarbeiten müssen mit Original-Ersatzteilen und Filter gemäß Servicehandbuch durchgeführt sein.

Festgestellte Mängel müssen uns spätestens 8 Tage nach Lieferung mittels eingeschriebenen Briefs mitgeteilt werden. Bei Anerkennung des Mangels behalten wir uns vor, die Gewährleistung entweder durch Ersatz des an uns kostenfrei zu retournierenden Teiles oder dessen Reparatur zu erfüllen. Sollte eine Reparatur in unserer Vertragswerkstätte oder im Werk des uns beliefernden Herstellers notwendig sein, hat der Käufer die Verpflichtung, das Fahrzeug nach Terminabsprache auf eigene Kosten in unsere Vertragswerkstätte oder auch gegebenenfalls ins Herstellerwerk zu überstellen. Diese Überstellung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Verpflichtung zur Stellung eines Leihgerätes oder Forderungen für Schadenersatz und Verdienstentgang für die Dauer der Reparatur ist AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen.
Die Gewährleistungspflicht besteht nur gegenüber dem Erstkäufer für eine, dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung für die Dauer von 12 Monaten nach Lieferung im Einschichtbetrieb. Ausgenommen sind typische Verschleißteile und Dichtungen bzw. Elektrik. Bei Reparaturen beträgt die Gewährleistung 3 Monate für Arbeit und Material nach Übernahme ebenfalls im Einschichtbetrieb. Ein Anspruch auf Vergütung etwaiger Folgeschäden sowie Wandlung und Preisminderung besteht nicht. Sollte das Herstellerwerk den Garantieanspruch ablehnen, wird die Reparatur in Rechnung gestellt.
Die Gewährleistung wird ausgeschlossen bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes oder der dem Kaufvertrag zugrundeliegenden Nutzlast des Fahrzeuges sowie bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung und Wartungsvorschriften, grob fahrlässige, unsachgemäße Handhabung und nicht dem Kaufvertrag entsprechende Verwendung des Fahrzeuges. Die Kosten für eine Reparatur eines mangelhaften Teiles durch Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung werden von uns nicht ersetzt. Es gilt ausdrücklich vereinbart, dass bei einem etwaigen Rechtsstreit die Garantie sofort erlischt.

Ferner gilt bei Gebrauchtfahrzeugen - Gewährleistungsausschluss, salvatorische Klausel: Das Fahrzeug wird verkauft wie besichtigt und Probe gefahren unter Ausschluss jedweder Gewährleistung. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für einen bestimmten Zustand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Verkaufs. Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass das gegenständliche Fahrzeug offene oder versteckte Mängel aufweisen kann. Der Käufer erwirbt das Fahrzeug zum vereinbarten Kaufpreis inklusive aller Mängel welcher Art auch immer. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf eine Anfechtung des vorliegenden Kaufvertrages wegen Irrtums. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug im Alleineigentum der Firma Lorenz Spezialaufbauten GmbH.

 

9. VERMITTLUNGEN, PROVISIONEN
Wird der Ankauf eines Gerätes direkt im Werk getätigt und wird die Rechnung direkt vom Werk gestellt, gilt ausdrücklich vereinbart, dass bei etwaigen technischen Problemen, Lieferverzug, daraus resultierender Verdienstentgang etc. die Fa. Lorenz Spezialaufbauten GmbH in keiner Weise zur Verantwortung gezogen werden kann. Daraus entstehende Forderungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Anspruch auf Garantiearbeiten in Österreich bestehen nicht. Diese Arbeiten in Österreich müssen erst vom Herstellerwerk in Auftrag gegeben werden. Ein gebrauchter Vermittlungsgegenstand wird für uns OHNE GARANTIE für den Endkunden vermittelt.
Für beide Vertragspartner gilt erst nach Bezahlung der vereinbarten Provision zuzüglich MwSt. das Geschäft als abgeschlossen.

 

10. EINKAUF
Einkäufe und Bestellungen sind nur mit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung gültig. Der Verkäufer haftet für die ordnungsgemäße Ausführung des von uns erteilten Auftrages. Der Verkäufer haftet zur Gänze bei PATENTVERLETZUNGEN oder/und aus den dadurch resultierenden Schadenersatzansprüchen.

 

11. GERICHTSSTAND, VEREINBARUNG ANWENDBAREN RECHTES
Für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Werkvertrag wird der Gerichtsstand Bad Ischl vereinbart. Zwischen den Parteien wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechts vereinbart, auch wenn allenfalls die Geschäftsdurchführung außerhalb des Staatsgebietes der Republik Österreich erfolgen sollte. Die Anwendbarkeit des UN Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Angaben zur Online-Streitbeilegung: Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.

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